Dr. Peter Schmidt ist als Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin - Unternehmensberatung mit dem PLUS als Berater beim BAFA unter der ID 151372 registriert.
Thematische Schwerpunkte für die förderfähigen* Beratungen durch Dr. Peter Schmidt sind:
Unternehmensüberführung
Weitere Hinweise zu förderfähigen Themen und Beratungsanforderungen für Fördermittel der BAFA finden Sie hier.
* Über die Förderfähigkeit entscheidet das BAFA.
Dr. Peter Schmidt ist als Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin - Unternehmensberatung mit dem PLUS als Berater bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt registriert.
Thematische Schwerpunkte für die förderfähigen* Beratungen durch Dr. Peter Schmidt sind:
Weitere Hinweise zu förderfähigen Themen und Beratungsanforderungen für Fördermittel durch die IB Sachsen-Anhalt finden Sie hier: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/home.html
* Über die Förderfähigkeit entscheidet die IB Sachsen-Anhalt.
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.
Alle weiteren Informationen zur neuen Förderrichtlinie und zum Verfahren finden Sie in nachfolgender Information aus dem Bundesanzeiger.
Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:
Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden aufGewährung des Zuschusses besteht nicht.
Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie
o Konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
o Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie die Anpassung von Geschäftsmodellen,
Kosteneinsparung, Ressourcenschonung, Personalgewinnung und – bindung
o Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit,
Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit
o Beratungen in Verbindung und mit spezifischem Ansatz der Nachhaltigkeit
o Inhalte laut Bekanntmachnung Bundesanzeiger Banz AT 12.12.2022 B1
Diese Festlegungen zur Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendungen sind im Punkt 2.1. sowie 6.1. der Bekanntmachung BAnz AT 23.12.2022 B1 ebenso geregelt wie die nicht förderfähigen Beratungsmaßnahmen unter Punkt 2.2.
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis.
Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich.
Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Lesen Sie hier mehr zur Antragstellung.
Die Inhalte zum Nutzerleitfaden können sie über einen Klick auf das Bild oder diesen Link finden.
"Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze zu erhalten ist Ziel der Förderung von Beratungen zur Unternehmensübergabe. Damit dieser Übergang reibungslos funktioniert, ist eine Vielzahl von Faktoren zu bachten, die im normalen unternehmerischen Alltag bisher keine Rolle spielten.
Hierbei können Unternehmensberater unterstützen. Beraten werden kann das zu übergebende Unternehmen zu allen Fragen des Übergangs:
Die Kaufpreisermittlung oder Fragen zur Altersabsicherung des Betriebsinhabers können hierbei ebenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden, dürfen aber nicht überwiegen." **
"Unternehmerische Entscheidungen auf der Chef-Etage zu treffen, ist das eine. Das andere ist, diese Entscheidungen im Unternehmen umzusetzen. Viele Unternehmer oder Führungskräfte müssen erleben, dass ihre noch so guten Ideen im Sande verlaufen.
Schuld daran sind meist Strukturen im Unternehmen, die die Umsetzung von Entscheidungen eher behindern als fördern: unklare Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, unzureichende Kommunikation zwischen den Hierarchieebenen, keine Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern – und nicht zuletzt Entscheidungsprozesse, die im Ergebnis eher Probleme schaffen als lösen.
Eine mangelhafte Organisation gehört zu den häufigsten Wachstumsschwellen junger Unternehmen, wird aber oft unterschätzt. Die Folge ist: unternehmerische Abläufe geraten ins Stocken, die gewünschten Qualitätsziele werden nicht erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit lässt nach.
Organisationskonzepte für Unternehmen kann man nicht „von der Stange“ kaufen. Sie sollten individuell nach Größe, Branche, Kundenkreis, Leistungsangebot und Unternehmenskultur erstellt und begleitet werden. Auch ist hierbei zu beachten, dass weder eine Über- noch eine Unterorganisation eingeführt wird. Grundsätzlich müssen die Konzepte geeignet und erreichbar sein.
Dafür stehen Organisationsspezialisten zur Verfügung, die Unternehmen vor allem zu folgenden Themen beraten:
Die Antragstellung zur Beratungsförderung finden Sie hier.
Alle oben mit ** gekennzeichneten und zitierten Regelungen in der aktuellen Fassung wurden der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkonrolle entnommen. Näheres finden Sie hier.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur nachhaltigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.
Spezifische Beratung sollen Impulse und Anregungen zur weiteren Entwicklung und Festigung sowie zur Stärkung der Wachstums-, Investitions-, und Innovationsfähigkeit vermitteln. Gefördert wird mit Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Unterstützung bei der:
Wie wird gefördert?
Der Antrag/ die Anträge auf Fördermittel sind vor Auftragserteilung zu stellen. Dazu finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine Unterlagencheckliste für Unternehmen, die Ihnen die notwendigen Informationen zu den benötigten Unterlagen gibt.
Sie brauchen unter anderem:
Weitere Informationen finden Sie über diesen Link https://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/investieren/beratungsprogramm-fuer-unternehmen.html im Bereich Downloads.
Hallo Herr Dr. Schmidt,
danke für Ihren Workshop zum Thema Nachfolgeplanung und Bestandsverkauf.
Es war für uns sehr interessant, wie man das Thema der "Wertsteigerung" für unsere Maklerfirmen strategisch angehen kann. Wir kommen gerne auf die Dienstleistungen Ihrer Firma bei der wertermittlung und bei der Suche nach einem geeigneten Käufer zurück, denn wir wollen unser Lebenswerk in gute Hände geben.
Vielen Dank....
Berlin 2017
Weitere Referenzen finden Sie hier.