Fördermittel für Unternehmensberatungen für Makler über das BAFA
In einem Artikel des Handelsjournals 10.2017 wird geschildert, welche positive Wirkung die Beratung durch einen externen Berater für einen Händler in Dresden hatte. Die Beratung wurde mit 80 Prozent durch das BAFA bezuschusst. Auch Makler können diese Zuschüsse nutzen.
Lesen Sie hier mehr dazu:
Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken – für eine sichere Zukunft. Die Menge an Förderprogramen ist in ca. 1.500 Richtlinien und Verordnungen reguliert. Davon sind rund 70% nur für die Regulierung von Zuschüssen „verantwortlich“.
Die Fördermittel bieten Vorteile wie zum Beispiel: Zinsvorteile, nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse, Projektzuschüsse, Innovationszuschüsse, Regionalzuschüsse, Tilgungszuschüsse, tilgungsfreie Jahre bei Förderkrediten, Zinszuschüsse etc.
Die Geschäftsführung eines Unternehmens, welches beispielsweise auf einen Investitionszuschuss verzichtet, weil es glaubt, ihn nicht zu brauchen, kann mit dem Verzicht dem eigenen Unternehmen einen Vermögensschaden zuführen!
Lesen Sie hier mehr dazu: https://www.asscompact.de/nachrichten/investitionen-von-maklern-mit-fördergeldern-erfolgreich-umsetzen?from=2021-05-26%2007%3A27&to=2021-05-27%2007%3A30&newstype=asscompnews&pid=511006
Anträge können ab 01.01.2023 gestellt werden. Förderhöhen haben sich verändert bzw. erhöht. Lesen Sie dazu hier mehr.
Quelle: Twitter BAFA_Bund (Screenshot 01.01.2023)
Die Informationen zu Förderfähigkeit. Föderhöhen etc. haben wir auf einer speziellen Seite für Sie zusammengestellt- Klicken Sie dazu hier.
Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie
o Konzeptionelle und individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen,
finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
o Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie die Anpassung von Geschäftsmodellen,
Kosteneinsparung, Ressourcenschonung, Personalgewinnung und – bindung
o Umsetzung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit,
Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit
o Beratungen in Verbindung und mit spezifischem Ansatz der Nachhaltigkeit
o Inhalte laut Bekanntmachnung Bundesanzeiger Banz AT 12.12.2022 B1
Diese Festlegungen zur Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendungen sind im Punkt 2.1. sowie 6.1. der Bekanntmachung BAnz AT 23.12.2022 B1 ebenso geregelt wie die nicht förderfähigen Beratungsmaßnahmen unter Punkt 2.2.
Der Förderantrag für eine Unternehmensberatung für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (KMU) muss bei einer der folgenden Leitstelle eingereicht werden:
DIHK – Service GmbH
als gemeinsame Stelle des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: (030) 20308-2354
Telefax: (030) 20308-2352
E-Mail: kunze.michael@dihk.de