Flyer des Bundesamtes für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) Download hier
Der Beratungsbedarf bei Maklern und deren Unternehmen ist enorm. Die Beratungsthemen könne verschieden sein. Expansion, Nachfolge, Verbesserung der Organisation, Mitarbeiterbindung und- Gewinnung oder auch die Beratungen zu möglichen Kooperationen.
Nur wenige Makler wissen um mögliche Fördermittel
Kaum ein Unternehmer im Bereich der Versicherungsvermittler oder auch Makler wissen, dass es nicht unerhebliche Fördermittel für die Beratung durch zertifizierte Experten gibt. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nach den Richtlinien des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Beratungsförderung.
Die Zuschüsse selbst werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt. Ziel der Förderung ist es, Unternehmen und Angehörigen der freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung einen Anreiz zu geben, externes Know-how in Anspruch zu nehmen.
Wer darf Beratungen durchführen, die das BAFA finanziell fördert?
Das BAFA fördert die Beratung durch registrierte selbstständige Berater / -innen bzw. Beratungs-unternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus der entgeltlichen Unternehmens-beratung bzw. Schulung erzielen, über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten verfügen und zuverlässig sind.
Der Berater / die Beraterin muss einen Nachweis darüber erbringen, dass eine hohe Qualität praktiziert wird. Ich bin bereits seit 2014 als Inhaber der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin - Unternehmensberatung mit dem PLUS als Berater beim BAFA unter der ID 134857 registriert.
Thematische Schwerpunkte für meine förderfähigen* Beratungen sind:
- Unternehmensstrategie
- Qualitätssicherung und Kundengewinnung
- Förderung von Kooperationen
- Unternehmensorganisation
- Unternehmensprozesse
-
Unternehmensüberführung
- Unternehmensnachfolge
Wie hoch sind die Zuschüsse für die in Anspruch genommene Unternehmensberatung ?
Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zuschüsse erhalten in Höhe von bis zu 50 % der Beratungskosten ( Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den alten Bundesländern
einschließlich Berlin sowie 75 % der Beratungskosten ( Zuschusshöhe maximal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg.
Weitere Richtlinien des BAFA sowie Informationen zur Förderungen können einem Flyer des BAFA entnommen werden, welchen Sie hier kostenlos downloaden können.
Nutzen Sie die einfach die Chance.
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