Die Webseiten von Maklern haben als "Schaufenster" des eigenen Unternehmens, der angebotenen Services und auch der Differenzierung vom Markt etabliert.
Neukunden und Bestandskundenpflege
Nicht wenige Makler gewinnen mit und über ihre Homepage auch Neukunden. Für sogenannten Bestandskunden ist ein zusätzliches Bindeglied enstanden, in dem Services und Informationen angeboten werden. Zunehmend sind Webseite auch ein Bestandteil der Imagebildung, des "Gefunden werden".
Pflichtangaben für Makler
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Telemediengesetz (TMG) müssen geschäftsmäßige Anbieter von Telemedien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde machen, wenn der sogenannte "Telexdienst" im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Makler und Mehrfachagenten, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater bedürfen einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO bzw. § 34e Abs. 1 GewO bzw. § 34f Abs. 1 GewO oder § 34h Abs. 1 GewO und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Internetimpressum angeben.
Besonders die "Erreichbarkeit" des Impressums ist immer wieder ein Streitpunkt. So urteilte das OLG Hamm Urteil vom 4.8.2009 Az. 4 U 11/09, dass ein über zwei Links erreichbares Impressum bucht den gesetzlichen Regelungen genüge. Das Gericht schlussfolgerte: "Das Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit der Informationen erfordert eine strenge Betrachtungsweise."
Beispiel für Angaben im Impressum
Verschiedene IHKen empfehlen als Beispiel für das Impressum einer Makler-Homepage folgende Angaben (hier am Beispiel von Max Mustermann):
Maklerfirma Mustermann
Herr Max Mustermann
Musterstraße 1, 10117 Musterstadt Telefon:
030/12345678
Telefax: 030/1234567
E-Mail: info@Mustermann.de
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. 12345 und Register-Nr. 67891 USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)
- Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: IHK xy, Angabe der Adresse
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler), Aufsichtsbehörde: Zuständige Behörde, Angabe der Adresse
Mitglied der Industrie- und Handelskammer xy (mit Angabe der Adresse)
Berufsbezeichnung: z.B. Versicherungsvertreter nach § 34d GewO (Statusangabe wie im VVR eingetragen); Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung) - § 34f Gewerbeordnung (ggf § 34 h Gewerbeordnung) - §§ 59-68 VVG
- VersVermV
- FinVermV
Lassen Sie Ihre Homepage auch hinsichtlich der inhaltlichen und grafischen Gestaltung durch einen "13-Punkte-Check" kostenpflichtig Prüfen. Die Leistungsbeschreibung zu diesem Homepage-Check finden Sie > hier.
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