Nicht erst seit dem Niedergang von bestimmten Immobilien- und Schiffsfonds wurde klar, dass sich diese nicht für die Alterversorgung von "Normalverdienern" eignen.
Ein aktuelles Urteil bekräftig dies. Finanzen.net berichtete dazu:
"Schiffsfonds taugen einem Urteil zufolge nicht zur Altersvorsorge - für die entsprechende Empfehlung einer Beteiligung haftet eine Bank wegen nicht anlegergerechter Beratung. Die Volksbank Brackenheim-Güglingen nahe Heilbronn soll demnach rund eine halbe Million Euro plus entgangener Zinsen zahlen...".
Weiter heisst es: "Solche Fonds sind unternehmerische Beteiligungen etwa für Schiffe, Immobilien, Infrastruktur oder auch Flugzeuge, bei denen Anleger ihre Einlagen - anders als bei frei handelbaren offenen Investmentfonds - in der Regel erst nach Ablauf einer jahrelangen Laufzeit wiedersehen."
Vorsicht und Angemessenheit der Anlage an die Kundenbedürfnisse und -möglichkeiten ist demnach besonders angesagt. Kommen Sie gut in die Woche.
Wenn Sie das Urteil näher interessiert, lesen Sie bitte hier weiter.
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