Urteil zum Makler als Sachwalter, aber auch ein Urteil zur Beweislastumkehr

Zwei interessante Urteile des OLG Brandenburg haben für Makler große Bedeutung.

Zum einen wurde die Sachwalterstellung des Maklers noch einmal ausdrücklich betont:

 

"Der Versicherungsmakler ist Sachwalter und daher zu einer umfassenden Betreuung allerVersicherungsinteressen seines Kunden und zu einer entsprechenden Beratung in Bezug auf den von ihmvermittelten Versicherungsvertrag verpflichtet. Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung muss derMakler von sich aus das Risiko des Kunden untersuchen, die tatsächlichen Umstände prüfen und denKunden unverzüglich und ungefragt über die für ihn wichtigen Ergebnisse unterrichten." OLG Brandenburg, Urteil 23.10.12, Az. 11 U 90/10

 

In einem anderen Urteil aus dem Jahr 2007 wurde zugunsten des Maklers entschieden. 

 

"Immer wieder beantworten Versicherungsnehmer (VN) bei Abschluss seiner Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen falsch. Die Sache fliegt auf, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Der VN steht ohne Versicherungsschutz da und macht den Makler für den Beratungsfehler verantwortlich. Schlechte Karten für Sie? Beileibe nicht. Dies zeigt ein Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg 2008 entschieden hat." OLG Brandenburg 

Urteil vom 17.10.2007, Az: 13 U 111/06

 

"Wichtig: Der VN konnte vor dem OLG aber nicht beweisen, dass ein Versicherungsvertrag auch bei Offenlegung seines Drogenkonsums abgeschlossen worden wäre.

 

Auch die Forderung des VN auf Ersatz seiner vergeblich aufgewendeten Versicherungsprämien hat das OLG abgeschmettert. Der VN habe nicht nachweisen können, dass er nicht vollständig aufgeklärt worden sei und ihm keine Gesundheitsfragen gestellt worden seien bzw. er nicht auf die Verpflichtung zur richtigen Beantwortung dieser Frage und die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen hingewiesen worden sei."

 

Quellen:

Urteil Sachwalter von www.iww.de   

Urteil Beweislastumkehr www.iww.de

 

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